Immobilienrecht
Immobilien mieten und vermieten sowie kaufen und verkaufen
Immobilien sind langfristig nutzbare Vermögenswerte. Deshalb sind gute Verträge und vorausschauende Nutzungs- und Vermögenssicherungskonzepte im Zusammenhang mit Immobilien besonders wichtig.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zunächst in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts.
Beratung bei Erwerb, Bebauung und Finanzierung
Zudem beraten und vertreten wir Sie bei Fragen einer sonstigen Nutzung Ihrer Immobilie ein-schließlich des Erwerbs, der Bebauung und der Finanzierung. Weiter unterstützen wir Sie bei der Aushandlung und Gestaltung von Kreditsicherheiten und bei sonstigen Fragen im Zusammenhang mit grundbuchbezogenen Belastungen und Absicherungen. Schließlich beraten wir Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie, insbesondere wenn dieser „aus der Not heraus“ geschieht.
Weitere rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie
- Wir sind spezialisiert auf sämtliche immobilienrechtlichen Fragestellungen. Insbesondere vertreten wir unsere Mandanten in den folgenden Bereichen:
- Formulierung, Prüfung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen
- Kauf und Verkauf gewerblich und privat genutzter Immobilien
- Kreditsicherungen zur Immobilienfinanzierung
- Sicherung von Rechten (Wohnungsrecht, Wohnrecht, Nießbrauch oder Rentenrechte) an z.B. in der Familie zu übertragenden Immobilien (vgl. unseren Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht und Unternehmensnachfolge)
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen, die aus Verträgen über Immobilien resultieren
- Schutz und Erhalt Ihrer Immobilie (gewerblich oder privat genutzt) in der Krise und der Zwangsversteigerung
Sprechen Sie uns an, und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen auch bei kurzfristigen Terminwünschen schnell und kompetent zur Verfügung.
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